Pfarramtliche Verbindung Buchholz-Ovenstädt

Das Landeskirchenamt der Ev. Kirche von Westfalen hat am 16. Juni 2009 beschlossen, dass die Kirchengemeinden Buchholz und Ovenstädt zum
1. Juli 2009 pfarramtlich verbunden werden.  
Die Presbyterien Buchholz und Ovenstädt sowie der Kreissynodalvorstand haben dieser Verbindung einstimmig zugestimmt.  


Nach der Übernahme einer Auslandspfarrstelle in Prag durch das Pfarrerehepaar Leßmann-Pfeifer im Sommer 2008 hat Pfarrer Hans-Walter
Goldstein bereits ein Jahr lang die pfarramtliche Vertretung in Buchholz übernommen. Mit dem Beschluss des Landeskirchenamtes wird er zum 1. Juli
2009 Inhaber der gemeinsamen Pfarrstelle Buchholz-Ovenstädt.  


Das Landeskirchenamt hat mit seinem Beschluss zur pfarramtlichen Verbindung festgestellt:

  • a) Die zum 1. Juli 2009 wirksam werdende pfarramtliche Verbindung tangiert die rechtliche Selbständigkeit der Kirchengemeinden nicht.
  • b) Die Presbyterien entsenden – wie bisher – für ihre Kirchengemeinde die Abgeordneten in die Kreissynode.
  • c) Bei einer zukünftigen Pfarrwahl müssen beide Presbyterien mit der Mehrheit des verfassungsmäßigen Mitgliederbestandes die Pfarrstelleninhaberin oder den Pfarrstelleninhaber wählen. 

Eine Pfarrwahl zum 1. Juli 2009 entfällt, weil Pfarrer Hans-Walter Goldstein bereits gewählter Pfarrer in der Ev.-luth. Kirchengemeinde Ovenstädt ist.


Nachricht veröffentlicht am: 13.09.09
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